Suche
Suchen
Schließen

Buchunsinformation

Buchungsinformation und Auszug aus dem Österreichischen Hotelregelment

Buchungsinformation

Ihre Reservierung können Sie telefonisch oder per E-Mail direkt beim Vermieter Ihrer Wahl vornehmen. Buchung teilweise auch online beim Vermieter möglich. Sehr gerne können Sie sich auch an das Team der Ferienregion Böhmerwald wenden!

Ferienregion Böhmerwald
Hauptstraße 2 | 4160 Aigen-Schlägl | Österreich
Tel.: +43 (0)57890 100 | Fax: +43 (0)57890 115
info@boehmerwald.at | www.boehmerwald.at

Wir sind telefonisch für Sie Montag bis Freitag von 9-12 und 14-17 Uhr und Samstag von 9-12 Uhr erreichbar.

 

Ortstaxe (Tourismusabgabe / Kurtaxe)

In der Region gilt eine einheitliche Tourismusabgabe von EUR 2,40 ab 16 Jahre. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind von der Abgabe befreit.

 

Auszug aus dem Österreichischen Hotelreglement

 

Behinderung der Anreise

 

1. Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B.: extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichketen unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
2. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

 

Rechte des Vertragspartners

1. Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gasten zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

 

Pflichten des Vertragspartners

1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

2. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.

3. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

 

Rechte des Beherbergers

1. Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

2. Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnliche Tageszeiten (nach 20:00 Uhr und vor 6:00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

3. Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

 

Pflichten des Beherbergers

1.Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

2.Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
a)      Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestelltt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw.
b)      für die Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.

 

Auflösung (Stornierung) des Beherbergungsvertrages

1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertag von beiden Vertragspartner durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

2 .Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartner durch einseitige Erklärung gelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 40 % des gesamten Arrangementpreises zu bezahlen .Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

3. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zu Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge von Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart hat, oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten räume erhalten hat. Nach den Erhebungen des Fachverbandes der Beherbergungsbetriebe werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 % des Zimmerpreises sowie 30 % des Verpflegungspreises betragen. Dem Beherbergungsbetrieb obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).

 

Hotelklassifizierung

 

Die Österreichische Hotelklassifizierung ist ein einheitliches System, das in ganz Österreich gilt und Gästen, sowie Reiseunternehmen eine verlässliche Orientierungshilfe für Hotel- und Beherbergungsangebote und deren Qualitätsstandards bietet.

4 Stern S: Vier-Stern Superior steht – auf Basis einer erstklassigen, qualitativ hochwertigen und zeitgemäßen einheitlichen 4*-Hardware im gesamten Hotelbereich – für ein deutliches „Mehr“ an Serviceangebot und Dienstleistung, qualitätsgeprüft durch den Mystery-Guest-Check im Rahmen der Klassifizierung.

4 Sterne: Erstklassige und großzügige Ausstattung für gehobene Ansprüche in sehr gutem 
Erhaltungszustand. Die Dienstleistung in sämtlichen Bereichen entspricht dem inter-nationalen Hotelstandard.

3 Sterne: Gediegene, über die Zweckmäßigkeit hinausgehende, Ausstattung in sehr gutem bis gutem Erhaltungszustand. Betonung des „wohnlichen Charakters“ mit dekorativen Elementen. Erweiterte, den Ansprüchen des Gästekreises entsprechende, Dienstleistung.

2 Sterne: Zweckmäßige und ausreichende Ausstattung. Vorhandensein der Einrichtungen in gutem Erhaltungszustand mit einfachem Komfort. Eine ordnungsgemäße Dienstleistung wird angeboten.

 

Mitglied Privatvermieterverband Oberösterreich


Die Herzlichkeit einer echten Gastfreundschaft, die Geborgenheit und das wohlige Ambiente eines kleinen aber feinen Gästequartiers. Eigenschaften, die durch nichts ersetzbar sind – Ansprüche an ein Urlaubsquartier, welche alle Mitgliedsbetriebe des Verbandes „Privatvermieter Oberösterreich“ erfüllen.

4 Edelweiß: Mit vier Edelweiß werden erstklassige, private Unterkünfte mit sehr komfortabler, harmonischer Ausstattung ausgezeichnet. Diese Ferienwohnungen entsprechen gehobenen Wohnansprüchen.

2 Edelweiß: Eine Privatunterkunft mit zwei Edelweiß bietet zweckmäßig ausgestattete Ferienwohnungen/Ferienhäuser. TV und Radio stehen in der Wohnung zur Verfügung. Parkplatz (ausgenommen Stadtgebiet), Gäste-Informationsmaterial und Telefonmöglichkeit im Haus bieten Ihnen alle kategorisierten Privatunterkünfte an.

 

Qualitätsbauernhof


Zu den Grundwerten von Urlaub am Bauernhof zählen: authentische und unverfälschte Angebote, vertrauenswürdige und verlässliche Bauern, wertvolle Angebote (z.B. hofeigene Produkte) und Dienstleistungen, erschwingliche Preise, das Bewahren von regionalem Brauchtum, sowie bäuerlichen Traditionen mit vielen unterschiedlichen Dialekten, aber auch Entwicklung und Innovation.

4 Blumen: Ein rundum ausgezeichnetes Angebot mit komfortabler Ausstattung. Urlaub für den anspruchsvollen Gast.

3 Blumen: Sehr gut ausgestattete Zimmer/Ferienwohnung auf netten Bauernhöfen. Dusche od. Bad und WC meist im Zimmer/Ferienwohnung.

2 Blumen: Bauernhof mit zweckmäßiger Ausstattung. Dusche oder Bad und WC im Raum oder auf der Etage.

 

AGBH Böhmerwald

Service & Kontakt

Ferienregion Böhmerwald
Hauptstraße 2
4160 Aigen-Schlägl

Telefon +43 57890 100
Fax +43 57890 115
E-Mail info@boehmerwald.at
Web www.boehmerwald.at