Das Betreten von Beherbergungsbetrieben (sowohl gewerbliche als auch private Unterkünfte, wie Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten etc.) zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleitungen von Beherbergungsbetrieben ist bis Ende Februar 2021 untersagt. Eine Evaluierung und weitere Details sind für Mitte Februar 2021 geplant.
Ausnahmen:
Diese Aktion ist gültig bei Buchung eines Aufenthaltes bis 5. April 2021!
Coronagründe wären z.B. weil Sie nicht einreisen dürfen aufgrund einer Reisebeschränkung, Sie aus Coronagründen vorzeitig abreisen müssen oder aus Gründen, die Ihre Gesundheit betreffen, Ihre Reise nicht antreten können.
Alle Betriebe mit diesem Zeichen bieten diese tolle Winteraktion an!