Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen, gepaart mit der Verschärfung durch neue Virus-Mutationen, ist das Betreten von Beherbergungsbetrieben (sowohl gewerbliche als auch private Unterkünfte, wie Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten etc.) zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleitungen von Beherbergungsbetrieben weiterhin untersagt. Eine Evaluierung und weitere Details sind für Mitte März geplant.
Ausnahmen:
Diese Aktion ist gültig bei Buchung eines Aufenthaltes bis 5. April 2021!
Coronagründe wären z.B. weil Sie nicht einreisen dürfen aufgrund einer Reisebeschränkung, Sie aus Coronagründen vorzeitig abreisen müssen oder aus Gründen, die Ihre Gesundheit betreffen, Ihre Reise nicht antreten können.
Alle Betriebe mit diesem Zeichen bieten diese tolle Winteraktion an!