Newsletter vom 5. März 2020
Liebe Vermieter!
Bei Preisberechnungsregel „pro Einheit/Nacht“ greifen etwaige erfasste Kinderermäßigungen auf den Unterkunftspreis NICHT. Bei diesem Berechnungstyp wird auf die Gesamtanzahl der Personen geachtet und es wird nicht zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden.
Es können zwar 'Kinderermäßigungen' als Kinderpreise in %-Ermäßigung vom Standardpreis oder als Festpreise hinterlegt werden. Ist jedoch der Grundpreis auf Basis 'pro Einheit/Nacht', werden die erfassten Kinderreduktionen nur für Mahlzeiten (wenn die Auswahlbox „Ermäßigung Verpflegung“ aktiv ist) aber nicht für die Unterkunft berücksichtigt.
Sollten Kinderpreise kalkuliert werden, müsste die Regel auf „pro Person/Nacht“ umgestellt werden.
Wie man die Preise im WebClient einstellen kann, findet ihr im Anhang!
Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung! Gerne können wir uns aber auch einen Termin ausmachen und den WebClient vor Ort bearbeiten.
Vermieter-Coach
Maria FelhoferTourismusverband Ferienregion Böhmerwald
Markt 20
4161 Ulrichsberg
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Erreichbar Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9-12 und 14-17 Uhr | Donnerstag von 9-12 Uhr!