Ganz Europa leidet unter hohen Corona-Infektionszahlen. Neue Virus-Mutationen verschärfen die Lage zusätzlich. Die Verdachtsfälle erstrecken sich inzwischen flächendeckend auf ganz Österreich. Die neue Virusvariante soll um etwa 50 Prozent infektiöser sein und könnte die Infiziertenzahl innerhalb weniger Wochen veracht- oder gar verzehnfachen. Experten erachtet die Mutation daher für viel gefährlicher und plädieren für die Fortsetzung der strengen Maßnahmen, auch um mehr Zeit für den Schutz durch die Impfungen zu gewinnen.
Daher hat die Bundesregierung gemeinsam mit Landeshauptleuten, Sozialpartnern und Experten entschieden, dass der Lockdown bis einschließlich 7. Februar 2021 verlängert wird. Dies gilt neben der Hotellerie, Gastronomie, Freizeit- und Veranstalterbranche auch für den Handel. Danach soll schrittweise geöffnet werden. Gastronomie, Hotellerie und Veranstalter müssen sich allerdings noch bis Ende Februar gedulden. Die Situation für diese Bereiche wird Mitte Februar evaluiert und neu bewertet.
Gastronomie
Das Betreten und Befahren von Betriebsstätten sämtlicher Arten der Gastronomie zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahmen von Dienstleistungen des Gastgewerbes sind jedenfalls bis Ende Februar 2021 untersagt. Eine Evaluierung und weitere Details sind für Mitte Februar 2021 geplant.
Ausnahmen:
Beherbergungsbetriebe
Das Betreten von Beherbergungsbetrieben (sowohl gewerbliche als auch private Unterkünfte, wie Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten etc.) zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleitungen von Beherbergungsbetrieben ist jedenfalls bis Ende Februar 2021 untersagt. Eine Evaluierung und weitere Details sind für Mitte Februar 2021 geplant.
Ausnahmen:
Freizeitbetriebe
Das Betreten von Kultur- und Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser ist jedenfalls bis Ende Februar 2021 untersagt. Für Museen, Archive, Bibliotheken und Büchereien ist eine Öffnung ab 8. Februar 2021 vorgesehen. Eine Evaluierung und weitere Details sind für Mitte Februar 2021 geplant.
Veranstaltungen
Die Abhaltung von und Teilnahme an Veranstaltungen ist daher bis jedenfalls Ende Februar 2021 nur aus bestimmten Gründen gestattet.
Schigebiete (Seil- und Zahnradbahnen)
Seil- und Zahnradbahnen dürfen für die Nutzung zu Freizeitzwecken seit 24. Dezember 2020 unter bestimmten Voraussetzungen (Kapazitätsbegrenzungen, MNS-Pflicht, COVID-19-Präventionskonzept) wieder öffnen.
Regeln für die Einreise nach Österreich
Details auch unter: https://www.sichere-gastfreundschaft.at oder beim Sozialministerium
Vermieter der Ferienregion Böhmerwald bieten ihren Gästen bei Buchung zwischen 25. Jänner 2021 bis 5. April 2021 einen ganz besonderen Service!
Falls Sie aus Coronagründen stornieren müssen, z. B. weil Sie nicht einreisen dürfen aufgrund einer Reisebeschränkung, Sie aus Coronagründen vorzeitig abreisen müssen oder aus Gründen die Ihre Gesundheit betreffen, Ihre Reise nicht antreten können, können Sie bei ausgewählten Betrieben bis 1 Tag vor Anreise kostenlos stornieren!
Bei Stornierung bzw. Nichtantritt der Reise greifen in der Regel die Standard-Stornobedingungen des jeweiligen Unterkunftsbetriebs. Detaillierte Informationen hierzu bekommen Sie direkt bei der gebuchten Unterkunft und gegebenenfalls bei Ihrer Reiseversicherung.
Das österreichische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website über die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus weltweit und über die aktuelle Situation in Österreich. Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auch bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie beim Land Oberösterreich.
Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife waschen oder alkoholhaltiges Desinfektionsmittel verwenden, beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch (nicht mit den Händen) bedecken und den direkten Kontakt zu kranken Menschen vermeiden. Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter einhalten. Zudem ist in Geschäften sowie öffentlichen Verkehrsmitteln ein Nase-Mund-Schutz zu tragen. Auf Händeschütteln und Umarmung bei Begrüßung verzichten.
Für Auskünfte zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung können Sie auch die Gesundheitsnummer 1450 oder die AGES-Infoline 0800 555 621 zum Coronavirus kontaktieren.
Haben Sie Symptome oder den Verdacht, sich infiziert zu haben, begebenen Sie sich selbst in Quarantäne und rufen Sie die Gesundheitshotline 1450, wo Sie weitere Anweisungen erhalten.